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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 22.10.2021


Für Dienstleistungen und Geschäfte mit der Firma ic Laser (Christian ILL)

Geltungsbereich

  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der Dienstleistungsfirma nachstehend - - mit seinem Vertragspartner nachstehend - - genannt.

Vertragsabschluss

  • Der Leistungsvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung der Dienstleistung seitens zustande.

Preise und Zahlung

  • Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

  • Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

  • Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

  • ic Laser ist jederzeit berechtigt eine Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit, vor Erfüllung des Vertrages, vom Auftraggeber zu fordern. Verweigert der Auftraggeber Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann ic Laser vom Vertag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen

    § 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
    (1) 1Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. 2 Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
    (2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
    (3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.
    (4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
    (5) 1Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. 2Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. 3Die Pauschale nach Satz 1 ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
    (6) 1Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, die den Anspruch des Gläubigers einer Entgeltforderung auf Verzugszinsen ausschließt, ist unwirksam. 2Gleiches gilt für eine Vereinbarung, die diesen Anspruch beschränkt oder den Anspruch des Gläubigers einer Entgeltforderung auf die Pauschale nach Absatz 5 oder auf Ersatz des Schadens, der in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist, ausschließt oder beschränkt, wenn sie im Hinblick auf die Belange des Gläubigers grob unbillig ist. 3Eine Vereinbarung über den Ausschluss der Pauschale nach Absatz 5 oder des Ersatzes des Schadens, der in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist, ist im Zweifel als grob unbillig anzusehen. 4Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn sich der Anspruch gegen einen Verbraucher richtet.

 

Leistungserbringungsbedingungen

  • Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt auf Kosten (inkl. anfallenden Zollgebühren etc.) und Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. ist ausschließlich an schriftlich vereinbarte Liefertermine gebunden. Auftragsänderungen haben -sofern nichts anderes vereinbart - die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen zur Folge. In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, von nicht zu vertretenden Ereignissen (z.B. Pandemien, Umwelteinflüsse, Ausfall der Maschine, Anordnung von Behörden etc.), verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend.

Gefahrübergang bei Versendung

  • Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

Gewährleistung und Mängelrüge, Abnahme und Haftung

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, Leistungen unmittelbar nach Erhalt oder Erbringung der Dienstleistung auf Mängel zu prüfen und erkennbare Mängel gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Leistungen gelten als mängelfrei angenommen, wenn der Auftraggeber erkennbare Mängel nicht unmittelbar nach Lieferung oder Erbringung der Leistung schriftlich rügt oder die Gegenstände nutzt oder in Betrieb nimmt. Mängel gelten dann als rechtsgenügend gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend gemacht werden und die Mängelrüge eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthält.

  • ic Laser ist berechtigt, Nacherfüllung vorzunehmen. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, ist ic Laser zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt.

  • Der Auftraggeber ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist, Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat.

  • ic Laser haftet in keinem Fall für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Datenverlust und deren Wiederherstellung, Vertragsstrafen oder Schäden, die dem Kunden aus einer Rücktrittserklärung oder Arbeitseinstellung aufgrund von Zahlungsverzug seitens des Vertragspartner entstehen.

Mediationsklausel

  • Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung eine Mediation bei der Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte der IHK Hochrhein- Bodensee durchzuführen.

Sonstiges

  • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

  • Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

  • Blütenweg 9, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: +49 (0) 162 185 73 63, info@ic-laser.de, Steuernummer 18376/10028

    Beim Angebot der Leistungen gelten ausschließlich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im Übrigen behält sich ic Laser jederzeit Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

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